1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Lukawec Netzwerktechnik (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Parteien, selbst wenn bei deren Abschluss nicht erneut auf sie verwiesen wird.


2. Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen aller Art, insbesondere als Full Service Provider, Managed Service Provider und in Form von „as a Service“-Leistungen (z. B. Hosting, Cloud-Dienste, IT-Sicherheit, Backup, Netzwerk- und Systemmanagement).
(2) Der genaue Leistungsumfang, die Leistungsmerkmale und die Konditionen der einzelnen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der individuellen Leistungsbeschreibung.
(3) Bei „as a Service“-Leistungen und Managed Services kann der Auftragnehmer Dienste und Produkte von Drittanbietern (z. B. Rechenzentren, Cloud- oder Softwareanbieter) einsetzen. In diesem Fall gelten zusätzlich die Bedingungen dieser Drittanbieter, sofern diese Bestandteil des Vertragsverhältnisses werden.


3. Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche, elektronische oder konkludente Annahme eines Angebots oder durch Bestätigung eines Auftrags durch den Auftragnehmer.
(2) Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und Mahngebühren zu erheben. Zudem ist er berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.
(4) Bei fortlaufenden Leistungen (z. B. Managed Services, SaaS) erfolgt die Abrechnung in der Regel monatlich im Voraus, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


5. Leistungsumfang, Verfügbarkeit, Supportzeiten

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen IT-Dienstleisters.
(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart, bestehen keine garantierten Service-Level-Agreements (SLA).
(3) Supportzeiten werden, sofern erforderlich, individuell mit dem Auftraggeber vereinbart. Ohne ausdrückliche Vereinbarung bestehen keine festen Supportzeiten und kein Anspruch auf eine bestimmte Reaktionszeit.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(5) Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich ein Backup-Service Bestandteil des Vertrags ist.


6. Vertragslaufzeiten und Kündigung

(1) Die Laufzeiten und Kündigungsfristen einzelner Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Vertragsunterlagen oder Leistungsbeschreibungen.
(2) Für bestimmte Leistungen, insbesondere bei der Registrierung von Domains oder der Bereitstellung von Zertifikaten, gelten jährliche Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen, die sich nach den Bedingungen der jeweiligen Registrierungs- oder Ausgabestellen richten.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann ein unbefristeter Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


7. Gewährleistung

(1) Bei Mängeln leistet der Auftragnehmer nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(2) Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder – bei nicht nur unerheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
(3) Für Software gilt: Mängel sind reproduzierbare Fehler, die die vertragsgemäße Nutzung wesentlich beeinträchtigen.


8. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, unbegrenzt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, wenn dieser auf fehlende Datensicherungen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers zurückzuführen ist und kein Backup-Service vertraglich vereinbart wurde.
(4) Für Ausfälle, die auf Störungen bei Drittanbietern beruhen (z. B. Stromausfälle, Netzwerkausfälle, Wartungsarbeiten), wird keine Haftung übernommen, sofern der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.


9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben gelieferte Waren im Eigentum des Auftragnehmers.


10. Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Vom Auftragnehmer erstellte Werke (z. B. Software, Skripte, Konfigurationen, Dokumentationen) bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Weitergehende Rechte, insbesondere das Recht zur Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.


11. Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
(2) Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, die Bestandteil des Vertragsverhältnisses ist.


12. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.